Umweltschutzauflagen für den Bau einer Wärmepumpe

1. Abstandsregelungen

L uft-Wasser-Wärmepumpen:

  • Abstand zu Nachbargrundstücken: Der Abstand richtet sich nach den Lärmschutzvorgaben. Der Abstand sollte so gewählt werden, dass der zulässige Immissionsrichtwert von 35 dB(A) in Wohngebieten in der Nacht nicht überschritten wird.
  • Abstand zu Fenstern und Türen: Mindestens 3 Meter, um den Schallpegel im Inneren des Gebäudes zu minimieren.
  • Abstand zu Wänden und anderen festen Strukturen: Mindestens 1 Meter, um Reflektionen und Verstärkung des Schalls zu vermeiden.

Erdwärmepumpen (Sole-Wasser-Wärmepumpen):

  • Abstand zu Nachbargrundstücken: In der Regel mindestens 3 Meter.
  • Abstand zu Gewässern: Zwischen 10 und 50 Metern, je nach Bodenbeschaffenheit und Gewässertyp.
  • Abstand zu Gebäuden: Zwischen 1,5 und 5 Metern, je nach Tiefe der Bohrung.

Wasser-Wasser-Wärmepumpen:

  • Abstand zu Trinkwasserschutzgebieten: In Schutzzone I und II sind Bohrungen verboten, in Schutzzone III können spezielle Genehmigungen erforderlich sein.
  • Abstand zu anderen Brunnen: Mindestens 20 bis 50 Meter, abhängig von der Wasserqualität und -menge.

2. Lärmschutzauflagen

  • Immissionsrichtwerte: Für Wohngebiete gelten tagsüber (6-22 Uhr) 50 dB(A) und nachts (22-6 Uhr) 35 dB(A).
  • Schallleistungspegel: Der Schallleistungspegel der Wärmepumpe sollte vom Hersteller angegeben sein und bei der Wahl des Aufstellungsortes berücksichtigt werden.

3. Wasserschutzauflagen

  • Genehmigungspflichtige Wasserentnahme: Bei Wasser-Wasser-Wärmepumpen ist die Wasserentnahme genehmigungspflichtig.
  • Vermeidung von Kontaminationen: Maßnahmen müssen getroffen werden, um eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern.

4. En ergieeinsparverordnung (EnEV) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Effizienzanforderungen: Die Wärmepumpe muss bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen, um den energetischen Anforderungen gemäß GEG zu genügen.
  • Integration in das Energiemanagement des Gebäudes: Die Wärmepumpe sollte in das Gesamtkonzept der Energieversorgung integriert werden.

5. Genehmigungsverfahren

  • Baugenehmigung: Je nach Art der Wärmepumpe und Bundesland kann eine Baugenehmigung erforderlich sein.
  • Anzeige- und Genehmigungsverfahren: In manchen Fällen muss die Installation lediglich angezeigt werden, in anderen ist ein vollständiges Genehmigungsverfahren notwendig.